Update 16 zum Corona-Virus Stand 18. April 2020

Liebe Eltern,

vergangenen Mittwoch wurde auf Bundesebene die Verlängerung der Kontaktbeschränkung bis zum 4. Mai entschieden. Gleichwohl aber einige Lockerungen in Bezug auf die Betreuung festgelegt. Wir haben immer noch keine offizielle Information vom Ministerium MKFFI NRW, können aber zwei wesentliche Änderungen übermitteln:

  1. Ab kommenden Donnerstag 23.04. wird die ‚moderat‘ erweiterte Liste der Berufe in kritischer Infrastruktur (kurz: Kritis) gelten.
  2. Ab Mo. dem 27.04. sollen dann die erwerbstätigen Alleinerziehenden ebenfalls einen Anspruch auf Notbetreuung erhalten. Die Berücksichtigung im Erlaß soll bis spätestens Mittwoch der kommenden Woche erfolgen.

Alle weiteren vor allem ab 4. Mai geltenden Regeln sollen zeitnah in den nächsten 2 Wochen bereitgestellt und beraten werden. Es bleibt dabei, dass wir informieren sobald es etwas Neues gibt.

Die entsprechenden Rechtsverordnungen und die Liste der kritischen Infrastruktur ist natürlich für Euch über die Links zu erreichen. Bitte prüft, ob sich dadurch für Euch geänderte Voraussetzungen ergeben. Ansonsten bleibt es vorerst bis zum 4. Mai bei der Empfehlung alle Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen.

Wir haben auch erste Signale bzgl Finanzierung, Elternbeiträgen etc. vorliegen. Diese lassen vermuten, dass alle im April geltenden Regeln weitergeführt werden. Auch hier melden wir uns bei offiziellen Äußerungen wieder mit den entsprechenden Dokumenten bei Euch.

Bis dahin bleibt gesund!

P.S.: Vorabinfo: Sollte es uns möglich sein, dann planen wir die diesjährige Mitgliederversammlung am 4. Juni im Kinderhaus Bad Salzuflen. Bitte Termin vormerken!

CoronaBetrVO 16.04.2020

CoronaSchVO 16.04.2020

Anlage 1 zur CoronaBetrVO vom 16.04.2020

Anlage 2 zur CoronaBetrVO vom 16.04.2020